Ob das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Grund mündlicher …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ob das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Grund mündlicher Verhandlung statt durch Beschluss durch Urteil entscheiden kann, bleibt offen.
2. Zur "inkorrekten Entscheidung".
3. Zur anderweitigen Festsetzung der Polizeistunde (st. Rspr. des Senats).