Berichtigung eines Schreibfehlers im Urteilstermin KI-Titel
Schreibfehler · Berichtigung · ZPO § 319
Zivilrecht
Tenor
Das Urteil des Senats vom 31. Januar 2024 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt
"das am 1. August 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover"
muss es richtig heißen:
"das am 24. August 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover"
Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen aus den Gründen des Hinweisschreibens der Berichterstatterin vom 31. Januar 2024 und nach Anhörung der Parteien gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.