AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Abt. 33 Beschluss zitiert von 1

Kraftloserklärung einer Vollmacht und öffentliche Bekanntmachung KI-Titel

Vollmacht · Kraftloserklärung · Öffentliche Bekanntmachung · BGB · ZPO

Zivilrecht

Tenor

In der Urkundssache

wird die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung vom 02.04.2019 sowie dieses Beschlusses bewilligt.

Gründe

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Die Bewilligung erfolgte gemäß § 176 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB auf Antrag der Vollmachtgeberin Frau N. F.A.

4

Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 02.04.2019 die Kraftloserklärung der Vollmacht vom 01.09.2017 erklärt. Gemäß § 176 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Kraftloserklärung nach den §§ 185 ff ZPO zu veröffentlichen.

5

Es wird angeordnet, dass die Veröffentlichung außerdem noch im Bundesanzeiger erfolgen soll (§ 187 ZPO).