Die Wiederherstellung in der Vergangenheit angeblich in bestimmter Weise festgelegter Grenzen ist nicht Sache …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Wiederherstellung in der Vergangenheit angeblich in bestimmter Weise festgelegter Grenzen ist nicht Sache der Flurbereinigung, wenn nicht die Bereinigung des betreffenden Gebietes eine andere Regelung erfordert (st. Rspr.).
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