AG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 107 Beschluss

Das Gericht hatte diese Hinzufügung versehentlich unterlassen

Familienrecht

Tenor

Hinsichtlich Ziffer 2.) des Beschlusses wird die Berufsmäßigkeit der Tätigkeit der Frau X festgestellt.

Gründe

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Das Gericht hatte diese Hinzufügung versehentlich unterlassen. Frau X übt ihren Beruf durch die Übernahme von Pflegschaften, Vormundschaften und Verfahrenspflegschaften aus. Zu keiner Zeit hatte das Gericht beabsichtigt, Frau X eine ehrenamtliche Aufgabe zu übertragen; ebenso wenig gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Frau X zur ehrenamtlichen Übernahme dieses Auftrags bereit gewesen wäre.

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Der vorliegende Beschluss dient der Klarstellung.