Das Gericht hatte diese Hinzufügung versehentlich unterlassen
Familienrecht
Tenor
Hinsichtlich Ziffer 2.) des Beschlusses wird die Berufsmäßigkeit der Tätigkeit der Frau X festgestellt.
Gründe
2
Das Gericht hatte diese Hinzufügung versehentlich unterlassen. Frau X übt ihren Beruf durch die Übernahme von Pflegschaften, Vormundschaften und Verfahrenspflegschaften aus. Zu keiner Zeit hatte das Gericht beabsichtigt, Frau X eine ehrenamtliche Aufgabe zu übertragen; ebenso wenig gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Frau X zur ehrenamtlichen Übernahme dieses Auftrags bereit gewesen wäre.
3
Der vorliegende Beschluss dient der Klarstellung.