OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Einstweilige Verfügung wegen Nichtabhilfe abgelehnt KI-Titel

einstweilige Verfügung · Nichtabhilfe · ZPO § 97 · Beschwerde zurückgewiesen · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.10.2022 (Az. 14 O 284/22) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 17.10.2022 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Gründe

1

Oberlandesgericht Köln

2

Beschluss

3

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

4

hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am 27.10.2022 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht D., die Richterin am Oberlandesgericht S. und den Richter am Oberlandesgericht I.

5

beschlossen:

6

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.10.2022 (Az. 14 O 284/22) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 17.10.2022 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Gründe

8

Unabhängig von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist diese jedenfalls unbegründet, weil – wie das Landgericht mit Recht ausgeführt hat – weder ein Anordnungsgrund noch ein Anordnungsanspruch ersichtlich sind.

9

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

10

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.000 € festgesetzt.