OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 2. Zivilsenat Beschluss

OLG Düsseldorf – I-2 U 98/07

Zivilrecht

Tenor

Das Urteil des Senats vom 14. November 2008 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit (§ 319 ZPO) von Amts wegen dahin berichtigt, dass es im Tenor unter Ziffer I statt „Die Berufung der

Klägerin ...“ richtig heißen muss: „Die Berufung der Beklagten ...“.