Die in der Kriegsgefangenschaft verbrachte Zeit eines Berufssoldaten kann nicht auf die Dienstzeit des § 53 G …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die in der Kriegsgefangenschaft verbrachte Zeit eines Berufssoldaten kann nicht auf die Dienstzeit des § 53 G 131 angerechnet werden, die nachzuversichern ist (ohne bes. Rechtsprobleme).