VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Die in der Kriegsgefangenschaft verbrachte Zeit eines Berufssoldaten kann nicht auf die Dienstzeit des § 53 G …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die in der Kriegsgefangenschaft verbrachte Zeit eines Berufssoldaten kann nicht auf die Dienstzeit des § 53 G 131 angerechnet werden, die nachzuversichern ist (ohne bes. Rechtsprobleme).