LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Anspruch auf Einarbeitungszuschuß nach § 49 AFG setzt nur die Arbeitslosigkeit des einzustellenden …

Sozialrecht

Leitsatz

Der Anspruch auf Einarbeitungszuschuß nach § 49 AFG setzt nur die Arbeitslosigkeit des einzustellenden Arbeitnehmers voraus, nicht aber auch dessen Arbeitslosmeldung.