AG Aachen – 14 C 315/07
Zivilrecht
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts F-Stadt vom 03.09.XXXX- AZ: XX-XXXXXXX-X-X wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.