OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ein Pflegebedürftiger hat nicht Anspruch darauf, daß der Träger der Sozialhilfe Pflegesachleistungen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Pflegebedürftiger hat nicht Anspruch darauf, daß der Träger der Sozialhilfe Pflegesachleistungen (Komplexleistungen) der Pflegekasse für Verrichtungen nach dem Katalog des § 14 Abs 4 SGB XI (SGB 11) (= § 68 Abs 5 BSHG) durch Übernahme weiterer Kosten für die Heranziehung besonderer Pflegekräfte aufstockt. Eine solche Aufstockung kommt nach § 68 Abs 1 S 2 BSHG nur bei einem zusätzlichen Bedarf an Hilfe für "andere Verrichtungen als nach Absatz 5" in Betracht.