Die Bereitstellung von Land für den Ausbau eines Gewässers bedarf einer vorausgegangenen Planfeststellung.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Bereitstellung von Land für den Ausbau eines Gewässers bedarf einer vorausgegangenen Planfeststellung. Erfolgt der Ausbau eines Gewässers nicht im Rahmen der Flurbereinigung, so ist die obere Wasserbehörde für die Planfeststellung zuständig. Der Ausbau eines Gewässers erfolgt dann im Rahmen der Flurbereinigung, wenn die Planung und Leitung der Maßnahme von der Flurbereinigungsbehörde wahrgenommen wird.
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