VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Ablehnung der Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz KI-Titel

Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3. Der Streitwert wird auf 2.528,07 € festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.