VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Ablehnung der Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz KI-Titel
Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
3. Der Streitwert wird auf 2.528,07 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.