LG Bochum · Nordrhein-Westfalen 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen Beschluss

LG Bochum – 13 O 147/05

Zivilrecht

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhand-lung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Ver-braucher auf der Auktionsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten auf-zufordern, wenn auf das Widerrufsrecht nur auf die Weise hingewiesen wird, dass auf die „Mich-Seite“ unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht er-fährt.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- € festgesetzt.