Nichtzulassung der Revision wegen verspäteter Begründung KI-Titel
BGH, Beschluss vom 28. Januar 2026 - VII ZR 152/25
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilurteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. September 2025 wird auf seine Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 10.662,94 €
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