VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Zur Frage, ob einem am 08.05.1945 verwundeten, dienstunfähigen Berufsoffizier Versorgungsbezüge nach dem WG …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage, ob einem am 08.05.1945 verwundeten, dienstunfähigen Berufsoffizier Versorgungsbezüge nach dem WG zustanden.

2. Auf Grund des § 53 G 131 können Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn eine MdE von 2/3 vorgelegen hat.