Zur Frage, ob einem am 08.05.1945 verwundeten, dienstunfähigen Berufsoffizier Versorgungsbezüge nach dem WG …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage, ob einem am 08.05.1945 verwundeten, dienstunfähigen Berufsoffizier Versorgungsbezüge nach dem WG zustanden.
2. Auf Grund des § 53 G 131 können Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn eine MdE von 2/3 vorgelegen hat.