EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnungen

Ecord Consortium for Russian co-operation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Entscheidung der Kommission, mit der ein auf eine Ausschreibung abgegebenes Angebot abgelehnt wird

Europarecht

Verfahren

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Avis juridique important |

61998B0060

Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 26. Mai 1998. - Ecord Consortium for Russian co-operation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Entscheidung der Kommission, mit der ein auf eine Ausschreibung abgegebenes Angebot abgelehnt wird. - Rechtssache T-60/98 R. Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite II-02205

Schlüsselwörter Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - "Fumus boni iuris" (EG-Vertrag, Artikel 186; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)