AG Braunschweig · Niedersachsen Urteil LS

Ein 39-jähriger Mann erhält Schmerzensgeld i.H.v. 800 DM wegen eines Hundebisses in das linke Wadenbein.

Zivilrecht

Leitsatz

Ein 39-jähriger Mann erhält Schmerzensgeld i.H.v. 800 DM wegen eines Hundebisses in das linke Wadenbein. Er erlitt eine 5-DM-große Hautablederung mit einer Narbe als Dauerfolge. Er war 16 Tage arbeitsunfähig und erhielt 2 Tetanus-Spritzen. Das Verschulden des Hundehalters war gering.