BGH 5. Strafsenat Beschluss

Verwerfung von Revisionen wegen Unbegründetheit KI-Titel

BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 59/24

Strafrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. August 2023 werden als unbegründet verworfen, diejenige des Angeklagten N. mit der Klarstellung, dass die infolge eines Schreibversehens für die nicht angeklagte Tat 3 bestimmte Strafe als für Tat 5 festgesetzt gilt.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.