Kanalbenutzungsgebühren für 1966 sind nach fehlerfreien Rechtsgrundlagen erhoben.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Kanalbenutzungsgebühren für 1966 sind nach fehlerfreien Rechtsgrundlagen erhoben. Anschluß an Urteil vom 16.10.1967 - OS V 10/66 -), das Kanalbenutzungsgebühren für 1965 betrifft (Streit derselben Beteiligten).