EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 1

Von den niederländischen Behörden im Bereich der Blumenzucht gewährte Beihilfen

Adomex International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Von den niederländischen Behörden im Bereich der Blumenzucht gewährte Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Keine individuelle Betroffenheit – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die Adomex International BV trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 592 final der Kommission vom 16. März 2005, keine Einwände gegen die von den niederländischen Behörden angemeldete Beihilfe N 372/2003 im Bereich der Blumenzucht zu erheben