Von der in § 17 Abs 1 S 2 NJAO 1992 (JAO ND 1992) vorgesehenen Heranziehung eines Hochschullehrers ("soll …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Von der in § 17 Abs 1 S 2 NJAO 1992 (JAO ND 1992) vorgesehenen Heranziehung eines Hochschullehrers ("soll nach Möglichkeit") zur Bewertung der Hausarbeit in der ersten juristischen Staatsprüfung kann bei verfassungskonformer Auslegung nur dann abgesehen werden, wenn prüfungsbereite Hochschullehrer prüfungsnah nicht zur Verfügung stehen.