Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Konkretisierung KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Hoheitsakt · Landesverfassung · VerfGHG
Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hat nicht die Möglichkeit der Verletzung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch einen hinreichend konkret bezeichneten Hoheitsakt aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG). Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 4 VerfGHG).