AG Steinfurt · Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Urteil

Fahrlässige Tierquälerei an Hamster durch unzureichende Versorgung KI-Titel

Tierschutzgesetz · Fahrlässigkeit · Tierquälerei · Tierärztliche Versorgung · Geldbuße

Strafrecht

Tenor

Die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, indem sie ihrem Hamster durch fehlende tierärztliche Versorgung und die nicht ausreichende Ernährung ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zufügte, wobei sie fahrlässig handelte zu einer Geldbuße von 180,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 1, 2, 18 I Nr. 1 TierSchG.).