Vorläufiger Rechtsschutz – Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments
V gegen Europäisches Parlament
Vorläufiger Rechtsschutz – Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Zulässigkeit – Dringlichkeit
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag des Inhalts, erstens den Vollzug der Entschließung des Europäischen Parlaments [vertrauliche Angaben unkenntlich gemacht] über die Aufhebung der Immunität des Antragstellers auszusetzen, zweitens einstweilige Anordnungen zu erlassen, die geeignet sind, die Wiederaufnahme der Strafverfolgung bis zur Endentscheidung des Gerichts über die Klage zu verhindern, drittens die Anonymität des Antragstellers zu schützen und den vorliegenden Antrag nicht zu erwähnen, bevor das Gericht über die Klage entschieden hat und ein etwaiges nationales Verfahren abgeschlossen worden ist, viertens den Antragsteller dazu zu ermächtigen, die im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung und des Verfahrens in der Hauptsache ausgetauschten Schriftsätze der Parteien den Strafverfolgungsbehörden im Vereinigten Königreich sowie dem nationalen Gericht, vor dem das nationale Verfahren anhängig gemacht werden würde, zu übermitteln, und fünftens die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren so bald wie möglich durchzuführen