AG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Zivilabteilung 4 Anerkenntnisurteil

AG Gelsenkirchen – 4 C 626/95

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.800,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.07.1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.