AG Gelsenkirchen – 4 C 626/95
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.800,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.07.1995 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.