OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Der Dienstherr darf die homosexuelle Veranlagung eines Soldaten auf Zeit als einen der Berufung in das …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Dienstherr darf die homosexuelle Veranlagung eines Soldaten auf Zeit als einen der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten entgegenstehenden Eignungsmangel ansehen, sofern beabsichtigt ist, den Soldaten mit der Wahrnehmung von Führungsaufgaben in der Truppe zu betrauen.