AG Siegburg – 326 F 69/11
Familienrecht
Tenor
erklärt sich das Amtsgericht – Familiengericht – Siegburg für örtlich unzuständig und verweist das Verfahren auf Antrag der Antragsgegnerin nach Anhörung an das zuständige Amtsgericht Pankow / Weißensee, da die Kindesmutter mit dem Kleinkind dort ihren Wohnsitz hat.