OVG Niedersachsen Urteil LS

Kurdischen Volkszugehörigen steht im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Kurdischen Volkszugehörigen steht im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung).

2. Einfache exilpolitische Aktivitäten führen bei einer Rückkehr in die Türkei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer politischen Verfolgung.