Zur Denkmalwürdigkeit einer Werkssiedlung aus der Zeit 1939/1940.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Denkmalwürdigkeit einer Werkssiedlung aus der Zeit 1939/1940.
2. Zur Beeinträchtigung eines Denkmals durch das Ersetzen von Fensterläden durch Rolläden.
3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Denkmalschutzbehörde gegen Veränderungen von Bestandteilen eines Ensembles nur einschreitet, soweit diese nach der fotografischen Erfassung des Ensembles durchgeführt worden sind, und bei anderen Beeinträchtigungen abwartet, bis Bauteile ersetzt werden.