Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Rücknahme der Berufung · Kosten der Berufung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 122.330,00 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.