OLG Nürnberg · Bayern Beschluss

Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel

Rücknahme der Berufung · Kosten der Berufung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 122.330,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.