Das Vorziehen der Rechtschreibreform in Niedersachsen ist unzulässig.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das Vorziehen der Rechtschreibreform in Niedersachsen ist unzulässig.
2. Zur Bedeutung von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz.
3. Es bestehen erhebliche Bedenken gegen eine staatliche Kompetenz zu durchgreifender hoheitlicher Änderung von Sprache und Rechtschreibung.
4. Jedenfalls sprechen gewichtige Gesichtspunkte dafür, daß solche Änderungen einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung bedürfen.