VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen 9. Kammer Beschluss

Übertragung des Verfahrens auf Einzelrichter KI-Titel

Verwaltungsverfahren · Einzelrichter · VwGO · Verfahrensübertragung

Verwaltungsrecht

Tenor

Das Verfahren wird gemäß § 6 Abs. 1 VwGO dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.

Gründe

1

Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 Satz 1 VwGO).