Übertragung des Verfahrens auf Einzelrichter KI-Titel
Verwaltungsverfahren · Einzelrichter · VwGO · Verfahrensübertragung
Verwaltungsrecht
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 6 Abs. 1 VwGO dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.
Gründe
1
Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 Satz 1 VwGO).