LG Köln · Nordrhein-Westfalen 33. Zivilkammer

LG Köln – 33 O 268/06

Zivilrecht

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall

der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu

250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder der

Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen

Verkehr die Bezeichnungen „Dokumentarischer Köln-Krimi“ und/oder

„Köln Krimi“ für Kriminalromane, insbesondere für die von ihm

bereits verlegten Kriminalromane mit den Einzeltiteln „Die Stadtpaten

oder die Müllmafia“ von dem Autoren Peter Demant und „Freier Fall“

von dem Autoren Joachim Grintsch, zu benutzen und/oder

benutzen zu lassen, unter den Bezeichnungen „Dokumentarischer

Köln-Krimi“ und/oder „Köln Krimi“ Kriminalromane in den Verkehr

zu bringen und/oder bringen zu lassen sowie mit diesen Bezeichnungen

Kriminalromane zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt

3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.