OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 84

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung liegen nur vor, wenn der Erfolg der Berufung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung liegen nur vor, wenn der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als ein Mißerfolg.