EuG Zweite Kammer Urteil

Zollunion – Externes gemeinschaftliches Versandverfahren

Nortrail Transport GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Zollunion – Externes gemeinschaftliches Versandverfahren – Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen – Antrag auf Erlass und Erstattung von Einfuhrabgaben – Billigkeitsklausel – Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 – Besondere Umstände – Rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Nortrail Transport GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 15/02 der Kommission vom 1. Oktober 2004, mit der festgestellt wird, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben, die Gegenstand des Antrags der Bundesrepublik Deutschland sind, an die Klägerin nicht gerechtfertigt ist