OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Jugoslawische Staatsangehörige moslemischen Glaubens aus dem Sandzak sind - jedenfalls seit 1993 - keiner …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Jugoslawische Staatsangehörige moslemischen Glaubens aus dem Sandzak sind - jedenfalls seit 1993 - keiner unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt. Seitdem drohen wehrpflichtigen Staatsangehörigen dieser Bevölkerungsgruppe wegen Wehrdienstentziehung in der Regel auch keine politischen Verfolgungsmaßnahmen.