Sehen die Prüfungs- und Studienordnung eines Studienganges vor, daß in einem Semester (hier 4. Fachsemester …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Sehen die Prüfungs- und Studienordnung eines Studienganges vor, daß in einem Semester (hier 4. Fachsemester Betriebswirtschaftslehre) lediglich 8 Semesterwochenstunden zu absolvieren sind, so kann ein Student lediglich für dieses Semester dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
2. Zu den Voraussetzungen des Gegenbeweises gemäß § 103a Abs 2 AFG.