Werden Industrie- und Gewerbegebieten in einem bisher unbebauten Außenbereich geplant, so sind benachbarte …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Werden Industrie- und Gewerbegebieten in einem bisher unbebauten Außenbereich geplant, so sind benachbarte Wohngebiete zu berücksichtigen. Desweiteren findet auch ein vorhandener Gartenbaubetrieb oder Bauernhof in bisher ungestörter Lage am Stadtrand Berücksichtigung.