OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Werden Industrie- und Gewerbegebieten in einem bisher unbebauten Außenbereich geplant, so sind benachbarte …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Werden Industrie- und Gewerbegebieten in einem bisher unbebauten Außenbereich geplant, so sind benachbarte Wohngebiete zu berücksichtigen. Desweiteren findet auch ein vorhandener Gartenbaubetrieb oder Bauernhof in bisher ungestörter Lage am Stadtrand Berücksichtigung.