Kann der Erfolg, der mit dem Fahrverbot angestrebt wird, nicht bei der Verhängung einer empfindlichen oder …
Strafrecht
Leitsatz
Kann der Erfolg, der mit dem Fahrverbot angestrebt wird, nicht bei der Verhängung einer empfindlichen oder auch verschärften Geldbuße allein zu erwarten sein, so begründet dies die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG auch nach Inkrafttreten der (neuen) Bußgeldkatalog-Verordnung.