EuG Sechste Kammer Beschluss zitiert von 2

Gemeinschaftsfinanzierung eines Projekts zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ehemaligen Jugoslawien zur …

Austrian Relief Programm - Verein für Not- und Katastrophenhilfe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Gemeinschaftsfinanzierung eines Projekts zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ehemaligen Jugoslawien zur Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen – Programm Obnova – Schiedsklausel – Belastungsanzeige – Unzulässigkeit

Europarecht Klage zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird zurückgewiesen.

2. Austrian Relief Program – Verein für Not- und Katastrophenhilfe trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Belastungsanzeige der Kommission vom 4. Mai 2006, mit der diese vom Kläger die Rückzahlung der in Erfüllung eines im Rahmen des Programms Obnova geschlossenen Vertrags (Vertrag Nr. RE/YOU/03/04/98) betreffend die Gemeinschaftsfinanzierung des Projekts „Republik Srpska 1998: Verbesserung der Lebensbedingungen zur Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen“ gezahlten Beträge verlangt hat