Auskunftsanspruch über höchste Gehaltsanpassungen bei Leitenden Angestellten KI-Titel
Auskunftsanspruch · Gehaltsanpassung · Leitender Angestellter · Arbeitsverhältnis · Diskriminierungsschutz
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über den jeweils höchsten Prozentsatz von durchgeführten Gehaltsanpassungen, die die Beklagte bei einem ihrer Leitenden Angestellten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 vorgenommen hat.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Streitwert beträgt 2.500 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Gründe
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über den jeweils höchsten Prozentsatz von durchgeführten Gehaltsanpassungen, die die Beklagte bei einem ihrer Leitenden Angestellten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 vorgenommen hat.