VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Zur Frage der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

2. Die Verwaltungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, nach Ablauf oder Abkürzung der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfange erneut zu prüfen.

3. Hierbei dürfen auch die bekanntgewordenen, der Tilgung bzw. der beschränkten Auskunft unterfallenden Strafvermerke über die vom Bewerber begangenen Straftaten berücksichtigt werden.