Steht fest, daß der VN das Fahrzeug einem anderen zum Gebrauch überlassen hat, so ist dem Versicherer der …
Zivilrecht
Leitsatz
Steht fest, daß der VN das Fahrzeug einem anderen zum Gebrauch überlassen hat, so ist dem Versicherer der Beweis der Unterschlagung durch diesen anderen in gleicher Weise erleichtert wie für die Behauptung, der VN habe die Entwendung des Fahrzeugs vorgetäuscht.