Der gegen einen Vorbescheid gerichtete Antrag auf mündliche Verhandlung bedarf der eigenhändigen Unterschrift …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Der gegen einen Vorbescheid gerichtete Antrag auf mündliche Verhandlung bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Klägers. 2. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist kann keinen Erfolg haben, wenn ein gegen den Kläger ergangener Vorbescheid unanfechtbar geworden ist. 3. Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für den Antrag auf mündliche Verhandlung ist durch Urteil zu entscheiden.
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