EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 4

Anmeldung der Gemeinschaftsmarke BioGeneriX für chemische Erzeugnisse zur Lebensmittelkonservierung KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Markenrecht · Klasseneinteilung · Lebensmittelkonservierung · Harmonisierungsamt

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004-4) wird aufgehoben, soweit sie chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln der Klasse 1 betrifft.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die ratiopharm GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des HABM. Die andere Hälfte seiner Kosten trägt das HABM selbst.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004-4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioGeneriX als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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