Unzulässige Wiederaufnahme des Verfahrens, weil kein Nichtigkeitsgrund nach § 579 ZPO und kein …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Unzulässige Wiederaufnahme des Verfahrens, weil kein Nichtigkeitsgrund nach § 579 ZPO und kein Restitutionsgrund nach § 580 ZPO geltend gemacht wird.