VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Unzulässige Wiederaufnahme des Verfahrens, weil kein Nichtigkeitsgrund nach § 579 ZPO und kein …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Unzulässige Wiederaufnahme des Verfahrens, weil kein Nichtigkeitsgrund nach § 579 ZPO und kein Restitutionsgrund nach § 580 ZPO geltend gemacht wird.