EuG Zweite Kammer Beschluss

Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase

Cemex Polska sp. z o.o. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Nationaler Plan für die Zuteilung von Emissionszertifikaten in Polen für den Zeitraum 2008-2012 – Entscheidung der Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen keine Einwände zu erheben – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung der Emissionszertifikate – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Cemex Polska sp. z o.o. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 1295 endgültig der Kommission vom 26. März 2007 betreffend den von der Republik Polen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008–2012