Ein komplikationslos verlaufener Schwangerschaftsabbruch aus sozialer Indikation muß bei der Schließung eines …
Zivilrecht
Leitsatz
Ein komplikationslos verlaufener Schwangerschaftsabbruch aus sozialer Indikation muß bei der Schließung eines Vertrags über eine Krankenhauskosten- und Krankentagegeldversicherung nicht angezeigt werden, wenn die Versicherungsnehmerin (VN) in der Folgezeit geschieden worden ist, eine neue Ehe eingegangen ist und innerhalb dieser Ehe zwei Kinder ausgetragen hat.