LG Dortmund – 2 O 459/07
Zivilrecht
Tenor
Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, den Verfügungskläger
einstweilen bis zur einer Entscheidung in der Hauptsache ab dem
01.07.2007 in den modifizierten Standardtarif der Krankenver-
sicherung aufzunehmen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt nach
einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.