LG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 2. Zivilkammer Urteil

LG Dortmund – 2 O 459/07

Zivilrecht

Tenor

Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, den Verfügungskläger

einstweilen bis zur einer Entscheidung in der Hauptsache ab dem

01.07.2007 in den modifizierten Standardtarif der Krankenver-

sicherung aufzunehmen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt nach

einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.